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Luzerner Regierung will keinen assistierten Suizid in Spitälern

Sterbehilfe

Luzerner Regierung will keinen assistierten Suizid in Spitälern

9. Dezember 2025, 00:01 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat will auf gesetzliche Vorgaben zum Zugang zu Sterbehilfe in Spitälern verzichten. (Symbolbild)
© Keystone/MARTIN RUETSCHI
Die Regierung will gesetzliche Anpassungen planen, damit Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Sozialeinrichtungen Zugang zu externer Suizidbegleitung erhalten. Für Spitäler soll diese Pflicht jedoch nicht gelten.

Sara Muff (SP) forderte in einer Motion, die Regierung solle die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen der Zugang zu externer Suizidbegleitung nicht eingeschränkt und so die Selbstbestimmung am Lebensende gewährleistet wird.

Sie begründete dies mit der heute ungleichen Behandlung zwischen Menschen, die zu Hause leben, und jenen in Institutionen, die oft von den dortigen Richtlinien abhängig seien. Eine «würdevolle Entscheidung am Lebensende» solle nicht von «finanziellen oder organisatorischen Hürden abhängen», so die Motionärin.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder sozialen Einrichtungen hätten in der Tat nicht überall denselben Zugang dazu wie Menschen, die zu Hause leben, antwortete der Regierungsrat.

Er will deshalb den gleichberechtigten Zugang zur externen Suizidbegleitung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gesetzlich verankern, da diese für viele Menschen den Lebensmittelpunkt bilden und Selbstbestimmung im Alltag gewährleisten sollen.

Für die Spitäler lehnt die Regierung solche gesetzlichen Vorgaben jedoch ab. Ihr Auftrag liege in Heilung, Pflege und der Linderung von Leiden, hielt sie fest. Deshalb sei der Vollzug eines assistierten Suizids in Spitälern wie dem Luzerner Kantonsspital «nicht vorgesehen», heisst es in der regierungsrätlichen Antwort auf den Vorstoss, der auch von Mitgliedern der Mitte, FDP und GLP unterstützt wurde.

Die Regierung erklärte die Motion teilerheblich.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Dezember 2025 00:01
aktualisiert: 9. Dezember 2025 00:01