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Luzerner Regierung will bei der Erbschaftssteuer Anpassungen prüfen

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Luzerner Regierung will bei der Erbschaftssteuer Anpassungen prüfen

17. März 2026, 00:01 Uhr
Im Kanton Luzern können die Gemeinden selber entscheiden, ob sie eine Erbschaftssteuer für Nachkommen erheben wollen oder nicht. (Symbolbild)
© Keystone
Der Luzerner Regierungsrat will eine Motionsforderung zur Abschaffung der Gemeindeerbschaftssteuer für Nachkommen nur prüfen und den Vorstoss in ein Postulat abschwächen. Aus «finanzpolitischer Sicht» will er das Anliegen in eine «ganzheitliche Steuerstrategie» einbetten.

Die Motion von Sarah Arnold (FDP) forderte die Abschaffung der kommunalen Erbschaftssteuer für Nachkommen. Die Kantonsrätin bezeichnete die Steuer als «aus der Zeit gefallen, kompliziert und uneinheitlich.» Ausser dem Kanton Luzern würden alle anderen Zentralschweizer Kantone auf diese Steuer verzichten und stattdessen auf langfristige Einnahmen durch Neuzuzüger, Investitionen und Arbeitsplätze, setzen.

Laut Motionstext, der neben der FDP auch von Mitgliedern der SVP und GLP unterstützt wird, würde eine Abschaffung der Steuer die Nachfolgeplanung für Familien und Unternehmen erleichtern, Transparenz schaffen, direkte Nachkommen entlasten und die Standortattraktivität des Kantons Luzern erhöhen.

Die Regierung schreibt in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort, dass eine sofortige Umsetzung finanzpolitisch schwierig sei. Die Einnahmen der Gemeinden aus der Steuer seien stark schwankend und mit «grosser Unsicherheit» behaftet. Die Kommunen müssten mit Verlusten im «einstelligen Millionenbetrag» rechnen.

Die Exekutive betont zudem, dass Massnahmen mit dieser finanziellen Tragweite in eine «ganzheitliche Steuerstrategie» eingebettet werden müssen. Sie schlägt vor, die Motion abgeschwächt als Postulat zu überweisen. Die Prüfung der Abschaffung oder eine Erhöhung der Freibeträge soll im Rahmen des aktualisierten Finanzleitbilds koordiniert und mit anderen Vorstössen abgestimmt werden.

Im Kanton Luzern zahlen direkte Nachkommen - Kinder, Enkel und Urenkel - nur dann Erbschaftssteuern, wenn ihr Erbteil über 100'000 Franken liegt und wenn die Wohngemeinde der verstorbenen Person eine Nachkommen-Erbschaftssteuer erhebt. Knapp die Hälfte der Luzerner Gemeinden nutzt diese Möglichkeit und verlangt maximal 1-2 Prozent des Erbes.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. März 2026 00:01
aktualisiert: 17. März 2026 00:01