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Luzerner Regierung will Amtszeit von Luks- und Lups-VR beschränken

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Luzerner Regierung will Amtszeit von Luks- und Lups-VR beschränken

10. September 2026, 10:36 Uhr
Die Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) will mit der Amtszeitbeschränkung Erfahrung und Erneuerung verbinden. (Archivfoto)
© Keystone/URS FLUEELER
Der Luzerner Regierungsrat hat eine Amtszeitbeschränkung für die Verwaltungsräte des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) beantragt. Diese Mitglieder sollen künftig maximal zwölf Jahre im Amt tätig sein.

Heute können die Verwaltungsratsmitglieder unbeschränkt wiedergewählt werden. Die Frist von zwölf Jahren soll in den Statuten der beiden Unternehmen verankert werden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Der Vorschlag geht auf eine Empfehlung der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats (AKK) zurück. Sie befürchtet, dass sich bei einer unbeschränkten Wiederwahl «Einfluss und persönliche Netzwerke» über lange Zeit verfestigen könnten. Eine Amtszeitbeschränkung bringe unter anderem neue Perspektiven und Fachwissen ins Gremium, so die Kommission.

Der Regierungsrat sieht es ähnlich, wie es in der Mitteilung heisst. Er will mit der Änderung die regelmässige Erneuerung der «strategischen Führungsgremien» fördern. Zugleich sollen Erfahrung und Kontinuität erhalten bleiben. Neue Kompetenzen könnten aufgenommen und die unabhängige Aufsicht gestärkt werden.

Die Kantone Nidwalden und Obwalden verzichten laut Mitteilung auf eine solche Amtszeitbeschränkung für ihre Vertreter in den Verwaltungsräten. Das Spital Nidwalden ist bereits Teil der Luks-Gruppe, das Kantonsspital Obwalden soll 2028 oder 2029 dazustossen.

Die Statutenänderungen werden im Kantonsrat beraten. Dieser brütet über die Vorlage voraussichtlich in der Januar-Session 2027, wie es weiter hiess.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. September 2026 10:36
aktualisiert: 10. September 2026 10:36