Luzerner Regierung verweist bei PS-Limiten für Neulenkende auf Bund
Mitte-Kantonsrätin Agnes Keller-Bucher forderte die Regierung auf zu prüfen, wie für Neulenkende während der dreijährigen Probezeit Fahrzeuge mit «überdurchschnittlich hoher Motorleistung» eingeschränkt oder verboten werden könnten.
Sie begründete ihren Vorstoss damit, dass Neulenkerinnen und Neulenker ein erhöhtes Unfallrisiko tragen und ihnen oft die Erfahrung fehle, um die Leistung leistungsstarker Fahrzeuge sicher zu beherrschen. Besonders starke Beschleunigungen, auch bei Elektrofahrzeugen, könnten in kritischen Situationen zu Überforderung und schweren Unfällen führen.
Zudem kritisierte die Luzernerin den Trend zur kurzfristigen Miete von Luxus- und Sportwagen durch junge Personen, was teils zu riskantem Verhalten, sozialem Druck und finanziellen Problemen führen könne. Eine Leistungsbegrenzung solle deshalb die Verkehrssicherheit erhöhen und junge Menschen vor Fehlentscheidungen schützen. Das wäre ein «pragmatischer, verhältnismässiger und präventiver Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit», schrieb sie in ihrem Postulat.
Motorleistung spielt «kaum eine Rolle»
Die Exekutive anerkenne und teile das Anliegen, hielt die Regierung in der Antwort fest. Eine PS-Beschränkung für Neulenkende falle jedoch in die Zuständigkeit des Bundes. Dieser habe Massnahmen bereits geprüft und abgelehnt, unter anderem, weil die Motorleistung bei Autounfällen von Neulenkenden «kaum eine Rolle spiele».
Stattdessen sieht die Regierung nur Spielraum bei flankierenden Massnahmen wie der Informationen, Sensibilisierung und Prävention. Er sei bereit, Kampagnen weiterzuführen oder sich an nationalen Kampagnen zu beteiligen, teilte er mit.
Die Regierung beantragt dem Kantonsparlament, den Vorstoss teilweise erheblich zu erklären.