Luzerner Regierung legt überarbeitetes Standortförderungsgesetz vor
Mit dem Programm reagiert der Kanton auf internationale Steuerentwicklungen wie die OECD-Mindeststeuer, welche die Standortattraktivität für internationale Unternehmen mindere, schrieb die Regierung in der am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung. Damit steige das Risiko, dass Arbeitsplätze, und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern, so die Regierung. Insgesamt stünden Fiskalerträge von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, Kanton und Gemeinden «auf dem Spiel».
Ab 2026 plant der Regierungsrat deshalb Investitionen von 250 Millionen Franken und ab 2027 jährlich 300 Millionen Franken, um die «Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken» und gleichzeitig die «Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern», wie es weiter hiess.
Das Massnahmenpaket umfasst unter anderem Massnahmen in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Erschliessung von Wirtschaftsflächen und kundenorientierte Verwaltung.
Für die Bevölkerung sind Verbesserungen bei Steuern, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, in der Kulturförderung und bei der Digitalisierung geplant.
Nach der Vernehmlassung, die am 9. Juni endete, habe die Regierung die Vorlage an mehreren Punkten angepasst, insbesondere bei der Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen, hiess es weiter.
Das neue Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik soll laut Mitteilung am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.