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Luzerner Regierung ist gegen Steuerbefreiung von Herdenschutzhunden

Herdenschutz

Luzerner Regierung ist gegen Steuerbefreiung von Herdenschutzhunden

13. Mai 2025, 00:01 Uhr
Die Luzerner Regierung will Herdenschutzhunde nicht von der Hundesteuer befreien. (Symbolbild)
© Keystone/GIAN EHRENZELLER
Der Regierungsrat lehnt eine Motion zur Steuerbefreiung von Herdenschutzhunden ab. Das Kantonsparlament hatte das Ansinnen von Jasmin Ursprung (SVP) erst noch im September 2024 diskutiert und verworfen.

Herdenschutzhunde seien wichtige Nutztiere für die Landwirtschaft und bewachten und verteidigten ihre Herde auch gegen Wölfe, die in letzter Zeit häufiger auftauchten, schrieb die SVP-Politikerin in ihrem Vorstoss. Deshalb sollten sie von der Hundesteuer befreit werden. Zudem empfehle das auch eine Publikation des Bundesamts für Umwelt, und ein entsprechender Vorstoss sei erst vor Kurzem im Kanton Aargau angenommen worden, so die Kantonsrätin aus Udligenswil.

Anderer Meinung ist die Kantonsregierung, wie in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu lesen ist. Der Regierungsrat anerkennt zwar die wichtige Rolle der Herdenschutzhunde. Diese schützten Schafe und Ziegen vor Angriffen und ermöglichten so trotz der Grossraubtiere eine sichere Weidehaltung.

Die Regierung lehnt den Vorstoss trotzdem ab, weil sich die Rahmenbedingungen seit der Anpassung der Jagdverordnung nicht verschlechtert hätten. Der Kantonsrat hatte im September 2024 beschlossen, zuerst diese nationale Anpassung abzuwarten.

Zwar habe die Revision zu einer Umverteilung der Last vom Bund zum Kanton geführt, so die Regierung. Aber die Unterstützung für Tierhalterinnen und Tierhalter ist laut der Regierung insgesamt ähnlich geblieben. Der monatliche Beitrag sei sogar leicht erhöht worden.

Weiter erklärte die Kantonsregierung, die Steuerbefreiung hätte keine Kostenfolgen für den Kanton, da die Hundesteuer von den Gemeinden erhoben werde.

Laut der Stellungnahme sind im Kanton Luzern aktuell 19 Herdenschutzhunde registriert. Deren Halter zahlen pro Hund eine Steuer in Höhe von 40 Franken.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Mai 2025 00:01
aktualisiert: 13. Mai 2025 00:01