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Luzerner Regierung bündelt Verkehrsplanung und sichert Finanzierung

Mobilität

Luzerner Regierung bündelt Verkehrsplanung und sichert Finanzierung

26. Juni 2026, 14:00 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat will mit dem Programm Gesamtmobilität die Finanzierung verschiedener Verkehrsmassnahmen langfristig sichern. (Symbolbild)
© Keystone/URS FLUEELER
Der Luzerner Regierungsrat legt dem Kantonsparlament das neue Programm Gesamtmobilität für die Jahre 2027 bis 2030 vor. Gleichzeitig soll eine Anpassung der Finanzierung die steigenden Kosten für Strassen und den öffentlichen Verkehr langfristig absichern.

Mit dem Programm Gesamtmobilität will der Kanton sämtliche Mobilitätsmassnahmen künftig in einem gemeinsamen Planungsinstrument zusammenführen. Geplant werde «verkehrsmittelübergreifend und aus einem Guss», liess sich Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter (FDP) im Communiqué zitieren. Das Planungsinstrument ersetzt bisherige Einzelprogramme und koordiniert Projekte für Strassen, Veloverkehr, öV und Fussverkehr.

Das erste Programm für die Jahre 2027 bis 2030 umfasst laut Mitteilung «Infrastruktur- und Angebotsmassnahmen» sowie strategische Planungen. Dazu gehören unter anderem das Bauprogramm für Kantonsstrassen, das neue Velokonzept oder hindernisfreie Bushaltestellen. Im öffentlichen Verkehr sind Angebotsausbauten, Investitionen in Rollmaterial und Investitionen in den fossilfreien Betrieb vorgesehen.

Im Gesamtmobilitätsprogramm 2027 bis 2030 sind insgesamt 148 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 396 Millionen Franken enthalten, wie aus der regierungsrätlichen Botschaft hervorgeht. Die Gesamtkosten für den Kanton für die Umsetzung 2027 bis 2030 beziffert die Regierung auf 758 Millionen Franken, davon 496 Millionen auf den Bereich Strasse und 262 Millionen für den öffentlichen Verkehr.

Finanzierung langfristig sichern

Zur langfristigen Finanzierung schlägt die Regierung eine Anpassung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vor. Neu sollen 90 Prozent statt bisher 65 Prozent in die Strassenaufwendungen und 10 statt 35 Prozent in den öffentlichen Verkehr fliessen. Ab 2038 sollen laut Mitteilung höhere Beiträge aus allgemeinen Staatsmitteln sicherstellen, dass der öffentliche Verkehr trotz der Neuregelung ausreichend finanziert bleibt.

Der Kantonsrat wird das Programm voraussichtlich in der Septembersession beraten. Das Gesamtmobilitätsprogramm soll 2027, die neuen Finanzierungsregeln 2028 in Kraft treten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. Juni 2026 14:00
aktualisiert: 26. Juni 2026 14:00