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Luzerner Kriminalgericht spricht Hamburgerverkäufer frei

Justiz

Luzerner Kriminalgericht spricht Hamburgerverkäufer frei

31. August 2026, 23:59 Uhr
Die vier Angestellten des Hamburger-Lokals haben sich nicht zu Schulden lassen kommen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das Luzerner Kriminalgericht hat vier frühere Mitarbeiter eines Fast-Food-Lokals vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, durch Kassenmanipulationen Geld und Gratishamburger in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben.

Das Gericht sprach den Filialmanager und die drei Schichtleiter im Alter von 31 bis 41 Jahren von Schuld und Strafe frei. Sie waren von der Staatsanwaltschaft der Veruntreuung und Urkundenfälschung beschuldigt worden. Beim Filialmanager kam der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung dazu. Das am Montag publizierte begründete Urteil ist rechtskräftig.

Die vier Personen wurden 2020 entlassen. Ihnen wurde vorgeworfen, Bestellungen nicht korrekt verbucht und Wareneingänge nicht erfasst zu haben, um in der Kasse Bargeldüberschüsse zu erzeugen. Ein weiterer Vorwurf war, dass sie Gratisessen an Freunde und Familienmitglieder abgegeben hätten.

Weder Belege noch Spuren

Der Einzelrichter vermisste stichhaltige Beweise für die Vorwürfe. Die Umbuchungen hätten Spuren im Kassensystem hinterlassen müssen, erklärte er. Belege fehlten, obwohl der Betreiber des Schnellimbiss solche hätten sichern können. Auch habe niemand gesehen, dass tatsächlich Geld aus der Kasse genommen worden sei.

Die Beschuldigten bestritten nicht, dass es Korrekturbuchungen gegeben habe. Gerade wenn es «zackig» habe laufen müssen, sei es zu Tipp- und Kommunikationsfehlern gekommen, begründeten sie diese.

Unglaubwürdige Zeugen

Das Kriminalgericht schenkte den Erklärungen der Beschuldigten mehr Glauben als den pauschalen Aussagen der Belastungszeugen. Es schloss eine koordinierte Aktion nicht aus, denn die schriftlichen Stellungnahmen der Zeugen seien auffallend ähnlich, auch was die Handschrift angehe.

Insgesamt fehlten konkrete Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten die fraglichen Transaktionen in krimineller Absicht getätigt hätten, lautete das Fazit des Kriminalgerichts. Es wies auch darauf hin, dass das vorgeworfene Vorgehen komplex und im Zeitdruck an den Kassen nur schwer umsetzbar sei.

Quelle: sda
veröffentlicht: 31. August 2026 23:59
aktualisiert: 31. August 2026 23:59