Luzerner Gemeinden sollen Deponiesanierungen weiterhin zahlen
Bis 2017 hatte der Kanton die Kosten für solche Deponiesanierungen übernommen. Im Rahmen eines Sparpakets übertrug er diese Aufgabe den Gemeinden. Sie finanzieren diese gemäss der damals getroffenen Regelung gemeinsam, indem sie pro Jahr und pro steuerpflichtige Person zwölf Franken in ein vom Kanton verwaltetes Konto einzahlen.
Diese Sonderregelung läuft Ende 2026 aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene definitive Lösung unterscheidet sich in einem Punkt vom bisherigen Regime: Die Gemeinden äufnen das Konto neu statt über eine Sonderabgabe über die ordentlichen Steuereinnahmen. Die Höhe der Einlage wird der Regierungsrat bestimmen.
In der Vernehmlassung hatte sich der Gemeindeverband gegenüber dieser Lösung kritisch gezeigt. Trotzdem hält der Regierungsrat daran fest. Die Äufnung eines gemeinsamen Kontos habe sich bewährt, erklärte er in seiner am Dienstag publizierten Botschaft.
Die neue Finanzierung begründete der Regierungsrat damit, dass die Kosten für die Altlastensanierungen rund doppelt so hoch ausfallen dürften als angenommen. Die Finanzierung der nicht vorhersehbaren Ausfallkosten können mit der neuen Lösung gesichert werden.