Luzern soll sein Gesetz zum Schutz von Wohnraum aufgeben
Gemeinden können sich, wenn es kein ausreichendes Angebot an günstigen Wohnungen gibt, während maximal acht Jahren dem Gesetz unterstellen. Während dieser Zeit muss ein Umbau von Wohnungen, der zu einem wesentlich höheren Mietzins führt, ein zusätzliches Bewilligungsverfahren durchlaufen. Gleiches gilt für den Abriss oder die Umnutzung von Wohnungen.
Das Gesetz ist in der Einschätzung von FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler aus der Zeit gefallen. Die zusätzliche Bewilligungshürde verzögere Ersatzneubauten, energetische Sanierungen und Verdichtungen, schrieb er in seiner Motion. Das Gesetz verknappe deswegen das Wohnungsangebot künstlich.
Nur einmal angewendet
Auch der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass es das Gesetz nicht mehr braucht. Es sei, ausser einmal während acht Jahren in der Stadt Luzern, nie angewendet worden, erklärte er in seiner am Dienstag publizierten Antwort. Eine erneute Unterstellung sei vom Stadtparlament dieses Jahr abgelehnt worden.
Der Regierungsrat beurteilt den Nutzen des Gesetzes kritisch. Es habe verschiedene negative Auswirkungen auf die Neubau- und Sanierungstätigkeit, erklärte er. Die Auswirkungen auf die Mieten seien nicht eindeutig.
Günstiger Wohnraum könne am besten gefördert werden, wenn bestehende Bauhemmnisse abgebaut würden, erklärte der Regierungsrat. Auch planerische und finanzielle Massnahmen würden in Frage kommen. Weitere Eingriffe in den Markt sollen «wenn immer möglich vermieden werden».
Mit der Abschaffung des Gesetzes werden aber nicht alle einverstanden sein. So lancierte der Mieterinnen und Mieterverband in der Stadt Luzern und in Ebikon Volksinitiativen, welche die Unterstellung der jeweiligen Gemeinden unter das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum verlangen.
Auf kantonaler Ebene ist zudem die Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» hängig. Der Regierungsrat wird den Gegenvorschlag dazu am Mittwoch vorstellen.