Luzern plant eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzone
So sollen künftig nicht mehr genutzte Anlagen und Bauten ausserhalb der Bauzone freiwillig abgebrochen werden können. Eine sogenannte Abbruchprämie schaffe dafür «einen Anreiz», hiess es. Bei unbewilligten Nutzungen ist zudem neu der Kanton anstelle der Gemeinde für die «Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes» verantwortlich.
Eine weitere Neuerung betrifft die Landwirtschaft: Die gesetzliche Einführung der Geruchsüberlagerungszone auf Bundesebene stelle sicher, dass in neuen Wohn- und Mischzonen landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten trotz Geruchsimmissionen weitergeführt werden können. Gleichzeitig wird der Vorrang der Landwirtschaft in den Landwirtschaftszonen betont, um sie gegenüber zonenwidrigen Nutzungen zu schützen, wie es hiess.
Gestaffelt in Kraft gesetzt
Zudem müssen laut Communiqué neue Flächen kompensiert werden, wenn die Anzahl der Gebäude oder die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zunimmt.
Die Vernehmlassung dauert bis 11. Mai 2026. Nach der Auswertung wird das Kantonsparlament die Botschaft diskutieren. Die kantonalen Änderungen, darunter die Abbruchprämie und die neuen Zuständigkeiten bei unbewilligten Nutzungen, sollen laut Mitteilung per 1. Juli 2026 in Kraft treten. Andere Bundesbestimmungen, darunter die Bestimmungen zu Geruchsüberlagerungszonen und zum Vorrang der Landwirtschaft, gelten bereits seit dem 1. Januar 2026.