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Kurdischer Flüchtling protestiert vor dem Bundesverwaltungsgericht

Hungerstreik

Kurdischer Flüchtling protestiert vor dem Bundesverwaltungsgericht

7. Juli 2026, 15:03 Uhr
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen befindet sich ein kurdischer Flüchtling seit acht Tagen im Hungerstreik. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat ein kurdischer Flüchtling einen Hungerstreik begonnen. Er protestiere gegen die lange Verfahrensdauer in seinem Fall, heisst es in einer Mitteilung der Grünen. Kürzlich kritisierte das Bundesgericht die vielen hängigen Entscheide.

Seit über einem Jahr warte der kurdische Asylsuchende Welat Aydin auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, teilten die Grünen von Stadt und Region St. Gallen am Dienstag mit. Aus Protest befinde er sich seit dem 30. Juni im Hungerstreik vor dem Gericht.

Aydin habe im November 2023 ein Asylgesuch gestellt. Nach eigenen Angaben sei er in der Türkei mehrere Jahre inhaftiert gewesen und habe anschliessend Verfolgung und Folter erlebt. Sein Asylgesuch wurde im März 2025 abgelehnt. Gegen diesen Entscheid habe er eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, aber noch keinen Entscheid erhalten.

Mit seinem Hungerstreik fordere er eine Überprüfung des Asylverfahrens, einen Entscheid ohne weitere Verzögerung sowie den Zugang zur notwendigen Behandlung. Er leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Kritik von Grünen und Juso

Die Grünen erklären, ein Rechtsstaat zeichne sich nicht nur durch sorgfältige Verfahren aus, sondern auch dadurch, dass Entscheide «innert angemessener Frist gefällt werden». Die Juso St. Gallen, die den Fall bereits letzte Woche publik gemacht hatten, kritisieren das Asylsystem, das «Menschen über Jahre in Unsicherheit lässt und ihre Bedürfnisse missachtet».

Ein Augenschein zeigt, dass sich der Flüchtling vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts eingerichtet hat. In der Nähe eines Campingstuhls sind Getränke aufgereiht. Auf seine Forderung macht Welat Aydin mit Kartonschildern aufmerksam. Dort steht unter anderem «Kein Mensch ist ein Aktenzeichen» oder «Heute ist Tag 8 des Hungerstreiks».

In Kontakt mit dem Gericht

Es habe seitens des Bundesverwaltungsgerichts bereits verschiedentlich Gespräche mit dem Flüchtling gegeben, erklärte Artur Zazo, Leiter der Kommunikation des Bundesverwaltungsgerichts, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Man habe ihm eine Stimme gegeben. Dabei sei dem Mann erklärt worden, dass man den Druck und die Unsicherheit verstehe, dass das Verfahren aber wegen seiner Aktion nicht schneller bearbeitet werden könne.

Auf die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts warteten viele Leute, so Zazo. Das Verfahren, das den Flüchtling betreffe, sei von der Dauer her «relativ normal». Wichtig sei, dass dem Mann nichts passiere. Deshalb werde auch täglich der Kontakt mit ihm gesucht. Man habe ihm geraten, dass er besser über seinen Anwalt Einfluss nehmen solle, stellte der Sprecher fest.

Rüge des Bundesgerichts

Kritik an der Verfahrensdauer am Bundesverwaltungsgericht gab es Mitte Juni vom Bundesgericht. Gerügt wurde «die sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen». Ende November 2025 waren beim Bundesverwaltungsgericht insgesamt 144 Asylfälle seit mehr als 50 Monaten pendent. Das Bundesgericht stellte strukturelle Mängel fest. Diese zeigten sich unter anderem in der ungenügenden Priorisierung der Altfälle.

Die Schwere der Verzögerung werde durch den Umstand verschärft, dass es sich um Asylverfahren handle, deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung sei und die «daher ohne Verzögerung geklärt werden sollten», hiess es in der Mitteilung.

Mit der Rüge reagierte das Bundesgericht auf zwei Aufsichtsanzeigen von Asylsuchenden. Deren Beschwerden waren seit Herbst 2021 hängig. Deshalb reagierten sie mit einer Anzeige, in der sie eine überlange Verfahrensdauer geltend machten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Juli 2026 15:03
aktualisiert: 7. Juli 2026 15:03