Kritik an langen Bearbeitungszeiten bei der SVA St. Gallen
Seit einigen Monaten zeigten sich bei den Anmeldungen für Ergänzungsleistungen längere Bearbeitungsfristen, schrieb die Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss von Mathias Müller, Franziska Steiner-Kaufmann und Boris Tschirky (alle Mitte). Der Grund seien steigende Fallzahlen sowie «eine überdurchschnittliche Fluktuation» in der Sozialversicherungsanstalt (SVA) im Jahr 2022.
Zur Dauer der Bearbeitung von EL-Anträgen gibt es Vorgaben in einer Verordnung des Bundes. Danach gilt ein Richtwert von 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen. Aktuell belaufe sich die durchschnittliche Dauer auf 98 Tage, informierte die Regierung. Allerdings gibt es je nach Monat grosse Unterschiede: Im März wurden dafür durchschnittlich 79 Tage und im August durchschnittlich 135 Tage benötigt.
Finanzielle Probleme wegen Wartezeiten
Die Regierung «bedauert die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen». Das Departement des Innern stehe dazu mit der SVA im Austausch. Dort sei man zuversichtlich, die Bearbeitungsdauer in den nächsten Monaten «wieder nachhaltig zu senken».
Anders sieht die Situation bei den IV-Fällen aus. Dort bestätigt die Regierung die Kritik im Vorstoss nicht. Im schweizweiten Vergleich verfüge die IV-Stelle über gute Bearbeitungsfristen.
Die drei Kantonsratsmitglieder hatten in ihrem Vorstoss festgestellt, dass das lange Warten auf die Entscheide der SVA bei den betroffenen AHV-und IV-Rentnern zu grossen finanziellen Herausforderungen führe. Sie müssten bis zur Auszahlung vom Ersparten leben, sich von Verwandten unterstützen lassen oder beim Sozialamt ihrer Gemeinde einen Antrag stellen.