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Kriminalgericht Luzern schickt Hehler ins Gefängnis

Prozess

Kriminalgericht Luzern schickt Hehler ins Gefängnis

12. Juni 2026, 23:59 Uhr
Weil er im grossen Stil mit gestohlenen Velos gehandelt hatte, soll ein Deutscher des Landes verwiesen werden. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann, der mit gestohlenen Velos handelte und seine Lieferanten mit Drogen bezahlte, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Der 40-jährige Deutsche soll zudem für acht Jahre die Schweiz verlassen.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten der gewerbsmässigen Hehlerei, der Sachbeschädigung sowie mehrfachen Drogendelikten schuldig, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde angemeldet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch vom Vorwurf der Hehlerei und sprach sich für zwei Jahre bedingt und einen Verzicht auf den Landesverweis aus.

80 hochwertige Zweiräder

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann 2023 und 2024 gestohlene Ware im Wert von mindestens 100'000 Franken (Neuwert 250'000 Franken) erwarb, um diese weiterzuverkaufen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um hochwertige Fahrräder und E-Bikes, aber auch um E-Scooter, Baumaschinen und elektronische Geräte.

Der Beschuldigte erwarb die Ware gemäss dem Urteil von Personen aus der Luzerner Drogenszene. Er bezahlte die Lieferanten mit Geld oder Drogen. Die gestohlenen Velos gingen vor allem an Abnehmer aus dem Ausland. Der Mann setzte seine Tätigkeit fort, nachdem er aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.

Der Beschuldigte widerrief ein erstes Geständnis. Die darin gemachten Aussagen würden aber durch Beweise und Indizien gestützt, hält das Kriminalgericht fest. Die Videoüberwachungen würden «ein klares Bild der Tatbegehung» zeichnen. Bei Hausdurchsuchungen stellte die Polizei am Wohnort des Mannes Drogen sicher, darunter Kokain, Amphetamin, Cannabis und Ecstasy.

Zum Landesverweis schrieb das Gericht, dass es keinen schweren persönlichen Härtefall sehe, der gegen diesen sprechen würde. Der vorbestrafte Beschuldigte sei in Deutschland aufgewachsen und sozialisiert worden, und sein Vater und seine Tochter lebten dort.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. Juni 2026 23:59
aktualisiert: 12. Juni 2026 23:59