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Kommission bringt Anpassungen an Luzerner Ladenschlussgesetz an

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Kommission bringt Anpassungen an Luzerner Ladenschlussgesetz an

17. Dezember 2025, 12:08 Uhr
Das Luzerner Kantonsparlament beschäftigt sich seit Längerem mit den Ladenöffnungszeiten in Hofläden und Selbstbedienungsgeschäften. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat beim Luzerner Ladenöffnungsgesetz erneut Anpassungen beantragt. So sollen etwa Elektrotankstellen gestärkt und die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert werden.

Laut einer Mehrheit der vorberatenden Kommission sollen Tankstellenshops bis 100 Quadratmeter länger öffnen dürfen, wenn sie vorwiegend Produkte des «täglichen Bedarfs» anbieten, wie die WAK am Mittwoch mitteilte. Als weitere Bedingungen müssen die Tank- und Ladesäulen öffentlich zugänglich und das Bezahlen ohne Registrierung möglich sein.

Zudem sollen, entgegen des Kantonsrats nach erster Lesung, Shops an Ladestationen konventionellen Tankstellenshops nur dann gleichgestellt werden, wenn sie die gleichen Bedingungen erfüllen. Zudem muss die Ladestation mindestens vier Ladepunkte mit je 150 Kilowattstunden sowie einer Gesamtleistung von 300 Kilowattstunden bieten.

Mit knapper Mehrheit hat sich die WAK dafür ausgesprochen, dass Hofläden bis 30 Quadratmeter ohne Verkaufspersonal von 5 bis 22 Uhr landwirtschaftliche Produkte aus eigener Produktion direkt verkaufen dürfen. Eine Minderheit der Kommission sowie die Regierung bevorzugten dagegen ein Sortiment ohne Einschränkungen, hiess es.

Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz wird voraussichtlich in der Januar-Session im Kantonsrat behandelt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Dezember 2025 12:08
aktualisiert: 17. Dezember 2025 12:08