Kantonsrat lehnt Übergangslösung bei Eigenmietwertbesteuerung ab
Der Kanton Obwalden schätzt die Liegenschaften gestaffelt nach Gemeinden. In Sachseln begannen die Schätzungen 2025, in Lungern 2026, in Engelberg starten sie aber erst ab 2031. Das kann sich auf die Steuerbelastung der Wohneigentümer auswirken. Denn der Eigenmietwert wird nach dem Entscheid des Schweizer Stimmvolks ab 2029 abgeschafft. Eigentümer in Gemeinden mit früheren Schätzungen könnten deshalb während mehrerer Jahren höher besteuert werden.
Das gehe so nicht, fand Werner Ettlin. In seiner Motion forderte der Kantonsrat aus Sachseln eine gesetzliche Übergangsregelung. Die Regierung soll die bisherigen Eigenmietwerte beibehalten oder die Erhöhung bis zur Bundesregelung aussetzen. Es gehe um die Gleichbehandlung aller Gemeinden und Steuerpflichtigen des Kantons, sagte Ettlin.
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, wie er in seiner Antwort auf den Vorstoss darlegte. Bei einem Ja zum Vorstoss müsste eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Danach folgten eine Vernehmlassung und deren Auswertung, sagte Frau Landammann Cornelia Kaufmann-Hurschler (Mitte). «Während dieser Zeit wüssten wir nicht, was gilt» sagte sie am Donnerstag. Zudem müssten bereits erstellte Steuerveranlagungen teilweise provisorisch bleiben und später neu berechnet werden, wie es hiess. Die Liegenschaftsschätzungen seien «nie eine exakte Wissenschaft», so die Finanzdirektorin.
Eine Mehrheit des Kantonsrates teilte diese Einschätzung und lehnte den Vorstoss deutlich ab. Es gehe nicht, in einem laufenden Prozess die Spielregeln zu ändern, sagte etwa Regula Gerig-Bucher (CSP). Andere Parlamentarier warnten vor «Rechtsunsicherheiten» bei der Umsetzung der Motion.