Kantonsgericht Nidwalden verurteilt Menschenschmuggler
Das Gericht sprach den Beschuldigten am Donnerstag der Freiheitsberaubung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten aus und setzte die Hälfte, bei einer Probezeit von zwei Jahren, zur Bewährung aus. Dazu kam eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10 Franken.
Der Gambier wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen. Er hatte die Beschuldigung und den Strafantrag der Staatsanwaltschaft akzeptiert, so dass der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden konnte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Schmuggler hatte 2022 einen Lieferwagen von Italien in die Schweiz gefahren. In Hergiswil NW wurde er von der Polizei kontrolliert. Im Laderaum, der weder Fenster noch Lüftung hatte, befanden sich 23 Immigranten.