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Kanton Zug korrigiert Zahl in Abstimmungsbotschaft

Kantonale Abstimmung ZG

Kanton Zug korrigiert Zahl in Abstimmungsbotschaft

12. November 2025, 17:18 Uhr
Der Kanton Zug hat in der Abstimmungsbotschaft einen Fehler gemacht. (Archivaufnahme des Regierungsgebäudes)
© NTKEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kanton Zug hat in der Botschaft zur Abstimmung vom 30. November, bei der es um ein Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen geht, eine falsche Zahl publiziert. Seit 2013 sind demnach nicht 175, sondern 245 Vorsorgeaufträge validiert worden.

Wie der Kanton am Mittwoch mitteilte, wird der Fehler nur in der elektronischen Version der Abstimmungserläuterungen korrigiert. Die gedruckten Unterlagen sind bereits verschickt worden.

Im Kanton Zug sollen Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, das Stimm- und Wahlrecht erhalten. Eine Volksabstimmung ist nötig, weil für diesen Schritt die Kantonsverfassung geändert werden muss.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. November 2025 17:18
aktualisiert: 12. November 2025 17:18