Kanton Luzern will die Finanzierung von Spitalschulen neu regeln
Die interkantonale Spitalschulvereinbarung regelt die Finanzierung von Schulunterricht für Kinder und Jugendliche während eines Spitalaufenthalts. Sie legt fest, wie die Kosten zwischen den Kantonen abgegolten werden.
Durch den Beitritt zur Vereinbarung erhalte der Kanton Sicherheit bei der Kostendeckung und profitiere von vereinfachten Zahlungsvorgängen, hiess es im Communiqué weiter. Gleichzeitig soll das Gesetz über die Volksschulbildung angepasst werden.
Ausweitung auf Gymnasien ist später geplant
Neu würden die Kosten zwischen den Kantonen einfacher und einheitlicher geregelt. Davon profitiere Luzern als Standortkanton von drei Spitalschulen, hiess es. Dazu zählen das Luzerner Kantonsspital, die Luzerner Psychiatrie und das Schweizer Paraplegiker-Zentrum.
Die jährlichen Mehrkosten bei einem Beitritt schätzt die Regierung auf 45'000 Franken.
Die Mehrheit der Teilnehmenden in der Vernehmlassung unterstützte den Beitritt, hiess es. Eine spätere Ausweitung der Finanzierung auf Angebote der Sekundarstufe II, also Bildungsgänge nach der obligatorischen Schulzeit, ist ebenfalls geplant.
Laut der regierungsrätlichen Botschaft soll diese jedoch erst im Aufgaben- und Finanzplan 2027-2030 berücksichtigt werden. Die Kosten beziffert der Regierungsrat darin auf 600'000 Franken pro Jahr.
In der Schweiz gibt es rund 30 Spitalschulen.