Kanton Luzern regelt Umgang mit Wachstum im neuen Richtplan
Der Kanton strebt eine «haushälterische Siedlungsentwicklung» an, wie es in einer Mitteilung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements vom Mittwoch hiess. Gemäss dem Bevölkerungsszenario von Lustat Statistik Luzern vom April 2025 wird der Kanton jährlich um 0,9 Prozent wachsen.
Der nun publizierte Richtplanentwurf hält fest: Der Kanton soll dieses Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum lenken. 75 Prozent des Wachstums soll in städtischen und intermediären Gebieten erfolgen, die übrigen 25 Prozent im ländlichen Gebiet. Somit dürfen die Bauzonen in städtischen Gebieten um acht Prozent, in intermediären Gebieten um sechs Prozent und in ländlichen Gebieten um vier Prozent wachsen. Um der grossen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, sind die Gemeinden künftig verpflichtet, das Thema Wohnraumangebot verpflichtend in ihre Raumentwicklungskonzepte aufzunehmen.
Erweiterte Mitsprache für Kantonsrat
Der Richtplan enthält zudem zahlreiche weitere Grundlagen zu den Themen Mobilität, Landschaft oder Energie. Er dient dem Kanton als zentrales Planungsinstrument für die Raumentwicklung, wie es im Communiqué weiter hiess. Die Revision erfolgt alle zehn Jahre.
Im vergangenen Herbst legte der Kanton den Entwurf öffentlich auf. Es gingen rund 140 Stellungnahmen mit 3200 einzelnen Rückmeldungen ein. Ein Grossteil davon stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Der Kantonsrat wird erstmals über die im Richtplan festgehaltene Raumentwicklungsstrategie entscheiden. Mit einer Gesetzesrevision 2018 erhielt das Parlament zusätzliche Mitspracherechte. Der Regierungsrat erlässt weiterhin die darauf abgestützten Inhalte und die Richtplankarte. Letztlich muss der Bundesrat den kantonalen Richtplan genehmigen.