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Kanton Luzern nimmt beim Velowegnetz Rücksicht auf die Gemeinden

Strassenverkehr

Kanton Luzern nimmt beim Velowegnetz Rücksicht auf die Gemeinden

13. Oktober 2026, 00:01 Uhr
Den Radfahrerinnen und -fahrern soll im Kanton Luzern ein durchgängiges und direktes Wegnetz zur Verfügung stehen. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Regierungsrat hat das Velowegnetz behördenverbindlich in den kantonalen Richtplan überführt. Umgesetzt werden soll es aus Rücksicht auf die Gemeinden flexibel.

Über die strategischen Ziele und Stossrichtungen im Richtplan zum Velo- und Fussverkehr wird als nächstes der Kantonsrat beraten. Die detaillierten Netzpläne liegen in der Kompetenz der Regierung. Anschliessend werde der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.

Der Kanton Luzern hat sich das Ziel gesetzt, das Fahrrad als «nachhaltige und gesunde Mobilitätsform» zu fördern. Konsequenz daraus ist, dass ein Velowegnetz geschaffen werden muss, wie es in der Mitteilung hiess.

Grundlage für die Schaffung des Velowegnetzes bildet ein entsprechendes Bundesgesetz. Dazu kommen politische Aufträge aus dem Kantonsrat sowie die Luzerner Mobilitäts-, Klima- und Energiestrategie.

Änderungen nach öffentlicher Auflage

Die Richtplanänderungen für das Velowegnetz waren vom 17. April bis am 16. Juni öffentlich aufgelegen. Danach hat der Regierungsrat verschiedene Änderungen vorgenommen. So soll statt einem "zusammenhängenden, durchgehenden und bedarfsgerechten Netz"ein «zusammenhängendes und direktes Wegnetz» geschaffen werden.

Skeptisch zeigten sich gemäss der regierungsrätlichen Botschaft an den Kantonsrat die Gemeinden. Deren Anliegen nahm der Regierungsrat auf. So wurde namentlich die Flexibilität bei der Umsetzung erhöht. Das Velowegnetz wird demnach etappen- und stufenweise realisiert. Dies soll die «Umsetzungsbelastung» und den «Finanzierungsdruck» der Gemeinden senken, wie es hiess.

Verbindungen gestrichen

Im Hinblick auf die Kosten wurde auch die Richtplankarte nach der öffentlichen Auflage angepasst. Einzelne Verbindungen seien umklassiert oder ganz gestrichen worden, hiess es in der Mitteilung des Regierungsrats.

Parallel zur Richtplananpassung läuft eine Totalrevision des Luzerner Weggesetzes. Dieses werde bei der Umsetzung des Velowegnetzes die Zuständigkeiten und Finanzierungen regeln, teilte der Regierungsrat mit.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Oktober 2026 00:01
aktualisiert: 13. Oktober 2026 00:01