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«Impfchef-Polizeieinsatz» in Wallisellen ZH bleibt straffrei

Justiz

«Impfchef-Polizeieinsatz» in Wallisellen ZH bleibt straffrei

14. Oktober 2025, 08:58 Uhr
Das Zürcher Obergericht lehnte eine Beschwerde wegen eines tödlichen Polizeieinsatzes in Wallisellen ab. Die Polizisten erschossen dabei den Entführer des früheren «Impfchefs» Christoph Berger. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Der Polizeieinsatz gegen den Entführer des ehemaligen «Impfchefs» Christoph Berger in Wallisellen ZH bleibt straffrei. Das Zürcher Obergericht lehnte eine Beschwerde von Angehörigen des getöteten Entführers ab.

Das Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten bleibt somit eingestellt, wie das Zürcher Obergericht am Dienstag mitteilte. Es bestätigte damit einen Artikel der «NZZ». Gegen den Entscheid kann noch Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden.

Zum tödlichen Einsatz kam es am 6. April 2022. Der Entführer erschoss seine neben ihm im Auto sitzende Freundin, als die Polizei ihn stoppen wollte. Daraufhin setzten zwei Polizisten ihre Schusswaffen ein, der Mann starb ebenfalls.

Der 38-jährige Deutsche hatte sechs Tage vor dem Einsatz den früheren «Impfchef» Christoph Berger entführt und 300'000 Franken gefordert. Er liess Berger aber wieder gehen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Oktober 2025 08:58
aktualisiert: 14. Oktober 2025 08:58