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Glarner Obergericht muss 17 Strafbefehle überarbeiten

Bussen

Glarner Obergericht muss 17 Strafbefehle überarbeiten

12. Mai 2026, 11:45 Uhr
Die Glarner Justiz muss erneut Geschwindigkeitsbussen überarbeiten. (Archiv)
© KEYSTONE/DPA/JAN WOITAS
Bei Geschwindigkeitsmessungen im Kanton Glarus ist den vergangenen Jahren einiges schief gelaufen. Nachdem die Kantonspolizei Glarus Ende März bereits Schwächen bei den Geschwindigkeitskontrollen am Kerenzerberg einräumte, stehen nun Radarkontrollen in Matt im Fokus.

Konkret geht es um Geschwindigkeitsmessungen auf der Sernftalstrasse auf der Höhe des Truppenparkplatzes. 17 Strafbefehle müssen gemäss einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Staats- und Jugendanwaltschaft Glarus dem Obergericht zur Prüfung einer Revision unterbreitet werden. Gemäss Schätzungen der Staatsanwaltschaft müssen rund 15'000 Franken an die Betroffenen zurückbezahlt werden.

Mehrere Messungen betroffen

Betroffen sind Geschwindigkeitsmessungen im Oktober und Dezember 2023, im November und Dezember 2024 sowie am 6. Januar 2025. Diese führten zu verschiedenen Strafbefehlen. Ein betroffener Fahrer focht den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft an. Das Obergericht hob gemäss Mitteilung den ursprünglichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft am 9. April auf und fällte einen neuen Entscheid.

Das Obergericht kam zum Schluss, dass der fraglichen Geschwindigkeitsmessungen an der genannten Örtlichkeit zu Unrecht eine Höchstgeschwindigkeit von 60 statt 80 Kilometer pro Stunde zugrunde gelegt worden war. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nach der Prüfung der Urteilsbegründung einverstanden mit dem Urteil. Sie hielt fest: «Die Staatsanwaltschaft erachtet es unter dem Gleichbehandlungsgedanken als ihre Verantwortung, auch die übrigen potenziell gleichgelagerten Fälle neu beurteilen zu lassen.»

Nicht betroffen sind gemäss Mitteilung Ordnungsbussenverfahren. Solche Verfahren seien gesetzlich nicht revisionsfähig. Zudem seien die entsprechenden Personendaten nach der Bezahlung gelöscht worden. Nachträgliche Überprüfungen oder Rückerstattungen seien deshalb in diesen Fällen nicht möglich.

Weitere Fehler in einem anderen Fall

Bereits am 26. März hatte die Kantonspolizei Glarus Fehler bei Geschwindigkeitskontrollen am Kerenzerberg an Ostern 2021 eingeräumt. Rund 600 Verkehrsteilnehmer wurden damals an drei Feiertagen gebüsst. Sieben wehrten sich dagegen auf dem Rechtsweg.

Das Glarner Obergericht stellte schliesslich unter anderem widersprüchliche Angaben der Kantonspolizei sowie eine unzureichende Dokumentation der Verkehrssituation fest. Die Polizei konstatierte damals, dass polizeiliche Standards nicht eingehalten worden seien.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. Mai 2026 11:45
aktualisiert: 12. Mai 2026 11:45