Gericht Dielsdorf spricht Mann der Tötung in Küche schuldig
Die Richter folgten im Kern der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung und 15 Jahre Landesverweis gefordert. Das Gericht legte die Strafe auf 10 Jahre fest und verwies den Mann für 12 Jahre des Landes.
Die Tat geschah am 14. Juni 2025 in Oberglatt. Die Mitbewohner gerieten wegen einer schmutzigen Küche und getauschter Namenstäfelchen in Streit. Mit einem Rüstmesser stach der Beschuldigte zu und durchtrennte das Herz und die Hauptschlagader des 18-Jährigen Opfers, das verblutete.
Der Beschuldigte sprach von Notwehr und bestritt, zugestochen zu haben. Nach der Tat floh er über Deutschland nach Frankreich. Einen Monat später stellte er sich in Zürich der Polizei. Die Verteidigung hatte auf einen entschuldbaren Notwehrexzess plädiert.