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Frau sperrt DJ ein: Luzerner Kriminalgericht fällt Schuldspruch

Justiz

Frau sperrt DJ ein: Luzerner Kriminalgericht fällt Schuldspruch

25. August 2026, 23:59 Uhr
Ein Abend in einer Luzerner Bar endete mit Gewalt und falschen Anschuldigungen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DAGMAR LORENZ
Das Kriminalgericht Luzern hat eine Frau, die einen Mann in ihrer Wohnung festgehalten, geschlagen und falsch beschuldigt hat, zu bedingten Strafen verurteilt. Um einen Landesverweis kommt die Rumänin dank des Freizügigkeitsabkommens herum.

Das Gericht sprach die Beschuldigte der falschen Anschuldigung schuldig und verhängte dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Schuldsprüche gab es ferner wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Freiheitsberaubung. Für diese Delikte sprach das Gericht eine ebenfalls bedingten Geldstrafe aus, und zwar von 180 Tagessätzen zu 160 Franken (total 28'800 Franken).

Der 2023 zum Tatzeitpunkt 71 Jahre alte und inzwischen verstorbene Mann arbeitete in einer Luzerner Hotelbar als DJ. Er kam dort mit der damals 32-jährigen Beschuldigten ins Gespräch, die mehrere Musikwünsche anbrachte und ihm ein Trinkgeld von 50 Franken gab. Sie machten nach Mitternacht gemeinsam einen Spaziergang und gingen in die Wohnung der Frau. Sexuelle Absichten bestanden nicht.

Fingerring vermisst

Nach kurzer Zeit stellte die Beschuldigte fest, dass sie ihren von HR Giger gestalteten Ring nicht mehr am Finger trug. Sie beschuldigte den Mann des Diebstahls, schloss die Wohnungstür ab und versteckte den Schlüssel in ihren Leggins.

Dann drohte die Frau dem DJ während Stunden, ihm die Knochen zu brechen und ihn umzubringen. Sie verletzte ihn mit Schlägen ins Gesicht und setzte ihn mit einer Proseccoflasche und einem Fleischermesser unter Druck. Um 4.30 Uhr rief sie die Polizei.

Die Frau sagte aus, sie habe sich gegen den Dieb in ihrer Wohnung wehren müssen. Zudem beschuldigte sie den DJ, dass er sie vergewaltigen wollte.

Das Gericht schenkte dem aber keinen Glauben. Die Frau habe sowohl im Notruf wie auch bei den Einvernahmen vor allem über den Diebstahl gesprochen und die Vergewaltigung nur am Rand erwähnt. Dies sei nicht nachvollziehbar. Eine Notwehrsituation habe es nicht gegeben.

Unglaubwürdige Aussagen

Die Polizei fand den Ring in der Handtasche der Frau. Diese erklärte, der Dieb müsse ihn dort zurückgelegt haben. Auch diese Geschichte stufte das Gericht als unglaubwürdig ein. Es zweifelte, dass ein unbescholtener Mann einen Ring von geringem Wert stehle. Die Darstellung der Frau, er müsse ihr den Ring abgestreift haben, als sie ihm beim Aufstehen half, sei abwegig.

Das Gericht bezeichnete die Handlungsweisen der Frau als teilweise irrational. Es führte dies auf den Alkohol zurück - die Beschuldigte dürfte 2,5 bis 3 Promille intus gehabt haben. Das Gericht taxierte ihre Schuldfähigkeit deswegen als leicht vermindert ein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. August 2026 23:59
aktualisiert: 25. August 2026 23:59