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Flugplatzgenossenschaft Kägiswil zieht Entscheid weiter

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Flugplatzgenossenschaft Kägiswil zieht Entscheid weiter

20. Juli 2026, 11:13 Uhr
Ein Kleinflugzeug bei einem Start auf dem Flugplatz Kägiswil OW. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zieht den Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Das Bazl hatte die geplante Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil vergangene Woche abgelehnt.

Als Begründung führte das Bazl an, die FGOW habe die verlangten Einverständniserklärungen der Grundeigentümer innerhalb des Flugplatzperimeters nicht nachreichen können.

Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden wollte den ehemaligen Militärflugplatz weiterhin für zivile Zwecke nutzen, so etwa für die Aus- und Weiterbildung von Pilotinnen und Piloten. Dafür hatte sie 2021 beim Bazl ein Gesuch zur Umnutzung des Flugplatzes eingereicht.

Die FGOW kritisiert den Entscheid, wie sie am Montag mitteilte. Sie hält fest, dass auf dem Flugplatz Kägiswil seit 1972 eine zivile Betriebsbewilligung bestehe und dort seit Jahrzehnten geflogen sowie Pilotinnen und Piloten ausgebildet würden. Zudem sei das fehlende Überflugrecht über einer Industrie- und Gewerbezone, «nicht über Wohngebiet», keine «Grundvoraussetzung für eine Umnutzung».

Die FGOW wirft dem Bazl weiter vor, wichtige Umstände nicht ausreichend berücksichtigt und mögliche «Lösungsvarianten nur unzureichend» geprüft zu haben. Die Behörden hätten zudem teilweise mit «falschen Fakten» argumentiert.

Gegen die Verfügung hat die FGOW Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie es weiter hiess. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gelte der bestehende «Bestandesschutz», teilte die Flugplatzgenossenschaft weiter mit.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. Juli 2026 11:13
aktualisiert: 20. Juli 2026 11:13