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Entlebuch LU muss Teil der Ortsplanungsrevision nochmals auflegen

Ortsplanung

Entlebuch LU muss Teil der Ortsplanungsrevision nochmals auflegen

2. September 2026, 09:42 Uhr
Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Entlebuch muss nochmals über einen Teil der 2024 beschlossenen Ortsplanungsrevision befinden. (Archivaufnahme)
© Keystone/GAETAN BALLY
Die Gemeinde Entlebuch muss die Festlegung der Freihaltezone Wildtierkorridor, des «Übrigen Gebiets C» und der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone nochmals auflegen. Der Luzerner Regierungsrat hat diesen Teil der Ortsplanungsrevision abgelehnt und den Rest genehmigt.

Damit wies er auch die Verwaltungsbeschwerde gegen die Gesamtrevision ab, wie er am Mittwoch in einer Kurzmitteilung schrieb. Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Entlebuch wurde an der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 und an der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 beschlossen.

Sie enthielt das Bau- und Zonenreglement, drei Zonenpläne für verschiedene Ortsteile und zwei Baulinienpläne. Mit der Revision führte die Gemeinde die neuen Baubegriffe einer Interkantonalen Vereinbarung ein. Beim genehmigten Teil der Gesamtrevision fügte die Regierung gemäss Mitteilung einzelne Anordnungen und Änderungen an.

Nach der neuerlichen Auflage des abgewiesenen Teils müssen die Stimmberechtigten nochmals darüber befinden. Danach entscheidet der Regierungsrat erneut über die Genehmigung.

Der Entlebucher Gemeinderat hat entschieden, auf ein Rechtsmittel gegen den Entscheid zu verzichten. Die Gesamtrevision der Ortsplanung soll «nun nach vielen Jahren» möglichst rasch rechtskräftig werden, teilte er am Mittwoch mit. Für den Wildtierkorridor und das «Übrige Gebiet C» will die Behörde das weitere Vorgehen mit einem Ortsplanungsbüro festlegen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. September 2026 09:42
aktualisiert: 2. September 2026 09:42