Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen Seriendieb
Das Gericht sprach den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Fälschens von Ausweisen, Entwendung von Autos und Velos sowie wegen Verletzung von Verkehrsregeln und Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.
Gemäss dem am Mittwoch publizierten Urteil beging der Mann 2024 in fünf Monaten in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn, Bern, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau 126 Diebstähle oder Diebstahlversuche. Er entwendete vor allem aus Fahrzeugen Wertgegenstände oder Geld, teilweise auch aus Garagen oder Wohnungen.
Hohen Sachschaden angerichtet
Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Deliktsbetrag auf über 70'000 Franken. Weil der Beschuldigte für seine Diebstähle oft Gewalt anwendete und etwa Fahrzeuge aufbrach, richtete er auch einen Sachschaden von gegen 42'000 Franken an.
Um die Diebstähle zu begehen, reiste der schon sechs Mal vorbestrafte Algerier aus Frankreich in die Schweiz ein. Er verdiente mit den Diebstählen seinen Lebensunterhalt, wie die Staatsanwaltschaft feststellte. Ein anderes Einkommen als die Diebstähle hatte er nicht.
Um sich das Fortkommen zu erleichtern, entwendete der Wiederholungstäter auch Autos und Velos. Innerhalb von wenigen Wochen wurde er ferner in Zügen 92 Mal ohne gültiges Billett erwischt. Dabei wies er sich mindestens 23 Mal mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte aus.
Der Beschuldigte wurde im Februar 2025 festgenommen. Seither befindet er sich im vorgezogenen Strafvollzug.