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Bundesgericht überprüft St. Galler Auflagen für Flüchtlinge

Beschwerde

Bundesgericht überprüft St. Galler Auflagen für Flüchtlinge

15. Dezember 2025, 15:33 Uhr
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat eine umstrittene Gesetzesänderung beschlossen. Sie wird nun vom Bundesgericht überprüft. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde gegen die neue Beschränkung der Wohnsitzfreiheit für Flüchtlinge im Kanton St. Gallen eingereicht worden. Hinter dem Rekurs steht die SP. Mitte-EVP und SVP hatten die umstrittene Gesetzesänderung im Kantonsrat durchgesetzt.

Mit den Stimmen von Mitte-EVP und SVP war im St. Galler Kantonsrat eine Motion für eine Einschränkungen der Wohnfreiheit überwiesen worden. Darin wurde verlangt, dass anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen, künftig Wohnungen in Gemeinden zugewiesen werden können. Die Regierung musste dazu eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Sie hielt sie für «bundes- und völkerrechtswidrig», wie sie erklärte.

Die Gesetzesanpassung fand aber eine Mehrheit im Rat. Rückweisungsanträge der SP-Grüne-GLP-Fraktion sowie der FDP-Fraktion scheiterten. Bereits in der Ratsdebatte wurde von den Gegnerinnen und Gegnern angekündigt, dass die Einschränkung der Wohnfreiheit für Flüchtlinge wohl vor Gericht geklärt werde.

Ungleichbehandlung sei diskriminierend

Dazu erfolgte nun der erste Schritt. Die von der SP initiierte Beschwerde beim Bundesgericht halte fest, dass eine Unterscheidung bei sozialhilferechtlichen Ansprüchen «ausdrücklich aufgrund des Merkmals der Flüchtlingseigenschaft» diskriminierend sei, heisst es in der Mitteilung der SP vom Montag.

Eine Ungleichbehandlung sei sachlich nicht zu rechtfertigen. Werde einer Personen das Recht genommen, den Wohnsitz frei zu wählen, liege in dieser Beschneidung ihrer Freiheitsrechte eine Benachteiligung vor. Eine verfassungskonforme Auslegung sei nicht möglich. Die Bestimmung müsse deshalb aufgehoben werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Dezember 2025 15:33
aktualisiert: 15. Dezember 2025 15:33