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Zuger Kantonsrat stellt Weichen für die Pflege-Ausbildungsoffensive

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Zuger Kantonsrat stellt Weichen für die Pflege-Ausbildungsoffensive

11. April 2024, 11:05 Uhr
Der Zuger Kantonsrat debattierte über die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative. (Archivbild)
© Keystone/MICHAEL BUHOLZER
Der Kanton Zug will bei der Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative über die Bundesvorgaben hinausgehen. In der ersten Lesung im Kantonsrat am Donnerstag hat das Mitte-Rechts-Lager die Vorlage der Regierung als «Zuger Finish» gelobt, für die Ratslinke ist sie nicht grosszügig genug.

Bei der Gesetzesvorlage handelt es sich um die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative, der so genannten Ausbildungsoffensive. Vorgesehen ist, dass der Kanton Zug zusammen mit dem Bund über die acht Jahre der Ausbildungsoffensive Beitragszahlungen in der Höhe von insgesamt rund 26,7 Millionen Franken leisten wird.

Profitieren sollen nicht nur Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierende, sondern zusätzlich auch Auszubildende zur Fachperson Gesundheit sowie verschiedene Nachdiplomstudierende. Der Kanton geht damit über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus.

Bei der Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege arbeiten die Kanone der Zentralschweiz eng zusammen. Dafür haben sie eine Koordinationsstelle erschaffen, die ein Zentralschweizer Modell zur Bestimmung der Ausbildungskapazitäten der einzelnen Betriebe sowie der Beiträge an die Studierenden erarbeitet hat.

«Musterschüler»

Bei der Umsetzung der Pflegeinitiative zeige sich der Kanton Zug einmal mehr als «Musterschüler», sagte Etienne Schumpf (FDP). Es werde deutlich mehr gemacht, als nur das absolute Minimum der bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen.

Die FDP-Fraktion erachte die vorgeschlagenen Massnahmen «als gute und sinnvolle Investitionen», um auch in Zukunft den Pflegebedarf abzudecken und den Pflegebereich weiter zu stärken, sagte Schumpf.

Die Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen lobte Mirjam Arnold (Mitte). Auch Fabienne Michel (GLP) sagte, mit dem Zentralschweizer Modell habe der Kanton Zug «einen guten Weg» gewählt und durch das Festlegen der höheren Beträge innerhalb des vorgegebenen Rahmens auch ein bisschen «Zuger Finish» aufgetragen.

Auch Hans Jörg Villiger (SVP) lobte, dass der Kanton Zug einen grossen Schritt weiter gehe als vom Bund gefordert. Das Gesetz setze am richtigen Ort Leitplanken. Villiger lobte die «hohe Pace» bei der kantonaler Umsetzung.

Eine «grosszügige Lösung» nannte auch Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) die Vorlage. Es brauche nicht nur heute genügend Pflegende, auch morgen. Es sei wichtig, dass jetzt Massnahmen ergriffen würden. Und neben der Ausbildungsoffensive sei es dann auch wicht, dass der Kanton Zug beim zweiten Paket in Bezug auf die Arbeitsbedingungen Effort leiste.

Weniger euphorisch klangen die Voten der Ratslinken. Für Andreas Iten (ALG) hinterlässt das Gesetzt «einen fahlen Nachgeschmack». An allen Ecken werde gestrichen. Er kritisierte unter anderem, dass Unterstützungsbeiträge erst ab einem Alter von 22 Jahren ausgezahlt werden. «Warum sollten wir nicht Personen unterstützen, die nach der Lehre so motiviert sind, dass sie weitermachen wollen?», fragte er.

Sein Antrag aber, die vorgesehene Altersgrenze von 22 Jahre aufzuheben, scheiterte im Rat mit 17 zu 56 Stimmen. Nein sagte der Rat auch zu Itens zweitem Antrag, die Beiträge im Zentralschweizer Modell um 200 Franken monatlich zu erhöhen. Und zwar mit 16 zu 57 Stimmen.

Die Vorlage sei zugegebenermassen keine absolute Minimalvariante, sagte Christian Hegglin (SP). «Aber auch nicht wirklich grosszügig.» Ob das Gesetz in der aktuellen Version eine grosse Wirkung entfalten könne, bezweifle die SP-Fraktion. Immerhin stimme die eingeschlagene Richtung und vielleicht bringe das zweite Paket der Pflegeinitiative, das sich mit Anstellung und Löhnen beschäftigt, noch einen grösseren Wurf.

Zweit Etappe in Arbeit

Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt. Das kantonale Gesetz soll im September 2024 in Kraft treten, sofern kein Referendum ergriffen wird. Die Beiträge an die Betriebe und an die Studierenden werden auf Antrag rückwirkend auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes ausbezahlt.

Für die Umsetzung der zweiten Etappe, welche die Anstellungsbedingungen verbessern möchte, erarbeitet der Bund zurzeit das neue Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. April 2024 11:05
aktualisiert: 11. April 2024 11:05