Zuger Kantonsrat lehnt Anschubfinanzierung für Ladestationen ab
Die SP-Fraktion forderte in ihrem Vorstoss einerseits eine finanzielle Förderung der Ladeinfrastruktur pro neues Objekt. Andererseits wollte sie eine gesetzliche Verankerung der Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen mit Ladestationen bei Garage-Neubauten.
Die Regierung vertrat die Haltung, dass - auch in Anbetracht der technischen Entwicklung - keine Antriebstechnologie spezifisch gefördert werden solle, wie sie ihrer Stellungnahme festhielt. Zudem war sie der Ansicht, dass sich dieser Fördergegenstand den Gemeinden anböte.
Auch Teilerheblicherklärung scheiterte
Auf Unterstützung der ALG-Fraktion konnte die SP für einmal nicht zählen. Denn auch die Elektromobilität habe bekanntlich ihre Schattenseite, sagte Ivo Egger (ALG). Mit einer finanziellen Förderung der Elektromobilität würde gleichzeitig das Wachstum der unerwünschten motorisierten Mobilität gefördert, sagte er. Und: «Bei Strommangellagen den Stromverbrauch weiter zu fördern ist kontraproduktiv.»
Es sei den Gemeinden überlassen, entsprechende Regelungen in ihre Bauordnungen aufzunehmen, sagte Pirmin Andermatt (Mitte). Die SVP-Fraktion sei «strikt» gegen solche Subventionen, wie Sprecher Adrian Risi sagte.
Die FDP-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass der Kanton mit dem neuen Gebäudeprogramm bereits viel zur Erneuerung und Effizienzsteigerung des Gebäudeparks beitrage, wie Thomas Gander sagte. Zudem seien in keinem anderen Kanton so viele Elektrofahrzeuge immatrikuliert wie in Zug. «Daraus lässt sich schliessen, dass kein akutes Problem oder Nachholbedarf besteht», sagte er
Die GLP-Fraktion mass der Thematik zwar grosse Bedeutung bei, schlug aber eine Teilerheblicherklärung der Motion vor. Und zwar seien Neubauten und tiefgreifende Umbauten mit einer Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten seien. Dabei solle sich der Ausbaustandard nach der Gebäudenutzung ausrichten.
Der Rat lehnte diesen Vorschlag aber ab und folgte mit 52 zu 21 Stimmen dem Antrag der Regierung, die Motion nicht erheblich zu erklären.