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Zuger Kantonsrat gegen Anfechtung von Notrecht vor Bundesgericht

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Zuger Kantonsrat gegen Anfechtung von Notrecht vor Bundesgericht

21. März 2024, 12:05 Uhr
Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte) sprach sich am Donnerstag im Rat auch gegen die Standesinitiative aus. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kanton Zug wird bei den eidgenössischen Räten keine Standesinitiative einreichen, welche verlangt, dass Notrecht vor Bundesgericht angefochten werden kann. Das Parlament hat am Donnerstag eine SVP-Motion nicht erheblich erklärt.

Der Rat folgt damit mit 57 zu 10 Stimmen dem Antrag der Regierung.

Im Namen der Motionäre sagte Emil Schweizer (SVP), es solle eine Möglichkeit geschaffen werden, die innert kurzer Zeit eine Überprüfung des Handelns des Bundesrates möglich machen kann.

Es sei wichtig, dass in Krisenzeiten das Vertrauen in die Behörden vorhanden sei, sagte Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte). Eine solche Beschwerdemöglichkeit würde zu Unsicherheiten führen.

«Wollen wir dem Bundesgericht noch mehr Gewicht geben und den Richterstaat aufblähen?», fragte Kurt Balmer (Mitte). Im Namen seiner Fraktion sprach er sich gegen die Standesinitiative aus. Er befürchtete eine Kompetenzverschiebung von Bundesparlament zum Bundesgericht. Auch die FDP-Fraktion wolle die Legislative nicht durch die Judikative ersetzen, sagte Carina Brüngger.

GLP, SP und ALG lehnten das SVP-Anliegen ebenfalls ab. «Respektieren wir bestehende Mechanismen und fragmentieren sie nicht weiter», sagte Andreas Iten (ALG).

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. März 2024 12:05
aktualisiert: 21. März 2024 12:05