Zürcher Stadtrat will Aufstockungsinitiative für ungültig erklären
Der Stadtrat beantragte dem Gemeinderat die Ungültigerklärung, wie er am Mittwoch mitteilte. So sei die Initiative nicht mit überregionalen Richtplänen vereinbar. Dies weil sie pauschal eine Geschosserhöhung erlauben wolle.
Unzulässig sei auch die Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Gebäuden, schreibt der Stadtrat weiter. Das sei aber ein zentrales Element der Initiative.
Auch eine teilweise Gültigkeit ist gemäss Stadtrat nicht möglich. Ein externes Rechtsgutachten habe diese Einschätzung bestätigt.
Generell ein Stock mehr
Die Volksinitiative aus bürgerlichen Kreisen verlangt eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO), um in allen Wohnzonen in der Regelbauweise die maximal zulässige Gebäudehöhe auf bestehenden Gebäuden um drei Meter zu erhöhen. Dies solle flächendeckend Aufstockungen im Bestand ermöglichen, ungeachtet der bestehenden Ausnützung.
Die Initiative mit dem vollständigen Namen «Mehr Wohnraum durch Aufstockung - quartierverträglich und nachhaltig» wurde im Juli 2024 eingereicht und erreichte mehr als die nötigen 3000 Unterschriften.