News
International

Zürcher Gericht spricht Léon Hubers Willensvollstrecker frei

Prozess

Zürcher Gericht spricht Léon Hubers Willensvollstrecker frei

18. Dezember 2024, 11:54 Uhr
Der Nachlassverwalter von «Mister Tagesschau» Léon Huber muss sich am Zürcher Obergericht verantworten. Die Staatsanwltschaft wirft ihm vor, Geld für sich abgezeweigt zu haben. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Zürcher Obergericht hat den Willensvollstrecker von Léon Huber freigesprochen. Es sei nicht erwiesen, dass er die Frau des «Tagesschau»-Sprechers gegenüber der Tochter bevorteilt hatte.

Eine höhere Auszahlung vor der endgültigen Erbteilung sei legitim für einen Willensvollstrecker, sagte der Richter am Mittwochabend. Einen Vermögensschaden habe der Beschuldigte damit nicht verursacht.

Der Willensvollstrecker habe nach dem Willen Hubers handeln müssen, somit sei die höhere Zahlung an die Ehefrau erklärbar. Der Verteidiger sprach vom «Zürichberg-Lebensstandard», den Huber seiner Frau gewünscht habe.

Völlig offen ist für die Richter, ob der Nachlass Hubers damals schon definitiv verteilt war. Davon war die Anklägerin ausgegangen. So sei auch unklar, wie hoch denn das Honorar und der Aufwand des Willensvollstreckers war. Der Vorwurf, er habe «massiv zu viel» kassiert, entbehre somit jeglicher Aussagekraft, sagte der Richter.

Das Bezirksgericht hatte den Willensvollstrecker noch zu einer bedingten Geldstrafe wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Dezember 2024 11:54
aktualisiert: 18. Dezember 2024 11:54