Zürcher Gericht spricht Léon Hubers Willensvollstrecker frei
Eine höhere Auszahlung vor der endgültigen Erbteilung sei legitim für einen Willensvollstrecker, sagte der Richter am Mittwochabend. Einen Vermögensschaden habe der Beschuldigte damit nicht verursacht.
Der Willensvollstrecker habe nach dem Willen Hubers handeln müssen, somit sei die höhere Zahlung an die Ehefrau erklärbar. Der Verteidiger sprach vom «Zürichberg-Lebensstandard», den Huber seiner Frau gewünscht habe.
Völlig offen ist für die Richter, ob der Nachlass Hubers damals schon definitiv verteilt war. Davon war die Anklägerin ausgegangen. So sei auch unklar, wie hoch denn das Honorar und der Aufwand des Willensvollstreckers war. Der Vorwurf, er habe «massiv zu viel» kassiert, entbehre somit jeglicher Aussagekraft, sagte der Richter.
Das Bezirksgericht hatte den Willensvollstrecker noch zu einer bedingten Geldstrafe wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.