Vierfachmörder von Rupperswil AG erreicht Teilerfolg vor Gericht
Konkret hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde des wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mannes teilweise gut. Der Kantons muss den begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen und erneut entscheiden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Das Gericht verzichtete darauf, selbst eine freiwillige Therapie anzuordnen. Der Schweizer hatte im Dezember 2015 in Rupperswil eine Frau, deren beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes brutal ermordet. Nach den Morden versuchte er das Haus der Opfer mit Fackelöl in Brand zu stecken.