Verbot von Einweg-E-Zigaretten in Genf gilt weiter
Im April hatte das Genfer Kantonsgericht das vom Kantonsparlament beschlossene Verbot von Einweg-E-Zigaretten aufgehoben. Die kantonalen Richter hatten die gegen diese gesetzliche Bestimmung erhobenen Beschwerden gutgeheissen.
Im Wesentlichen vertrat das Gericht die Auffassung, dass nur der Bund befugt sei, ein solches Verbot zu erlassen. Der Grosse Rat des Kantons Genf legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Gleichzeitig beantragte er im Rahmen vorsorglicher Massnahmen die sofortige Anwendung des Gesetzes.
Das Bundesgericht wertete diesen Antrag als Gesuch um aufschiebende Wirkung und gab ihm statt. Dadurch bleibt das Verbot bis zum endgültigen Entscheid des Bundesgerichts vorläufig in Kraft.