Thurgauer wollte sich Ergänzungsleistungen erschleichen
Gegen eine Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs im Zusammenhang mit falschen Angaben wehrte sich der Mann vor dem Thurgauer Obergericht, wie dieses am Freitag mitteilte. Das kantonale Gericht stützte jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Mann wegen mehrfachen Betrugs und versuchten Betrugs schuldig. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 70 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken.
«Eigentlich hätte das Obergericht den Angeklagten für den mehrfachen Betrug und den Betrugsversuch mit einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen statt der von der Staatsanwaltschaft beantragten 170 Tagessätze bestrafen wollen», hiess es in der Mitteilung. Aufgrund des sogenannten Schlechterstellungsverbots habe das Urteil des Obergerichts jedoch nicht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen können.
Der Entscheid des Thurgauer Obergerichts ist gemäss Mitteilung noch nicht rechtskräftig.