Thurgauer verlangt vor Gericht Neubeurteilung eines Tötungsdelikts
Die Tat sei als Totschlag statt als vorsätzliche Tötung zu werten, plädierte der Anwalt des Mannes vor den Richtern. Der damalige psychische Zustand beziehungsweise die seelische Belastung seines Mandanten sei stärker zu gewichten. «Denken und Fühlen waren stark beeinträchtigt», so der Anwalt.
Jahrelang verheimlichte der Mann seiner Ehefrau die finanzielle Misere. Am Tag der Tat drohte die Zwangsräumung des gemeinsamen Einfamilienhauses. In dieser auswegslosen Situation habe er gewollt, dass dies seiner Frau erspart werde, erklärte er vor Gericht. Sein Vorhaben, sich danach selbst das Leben zu nehmen, setzte er nicht um.
Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte ihn im Juni 2025 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Dagegen legte der Mann Berufung ein.