Thurgauer Parlament lehnt Steuerabzug für Kinderbetreuung ab
Wer seine Kinder selber zu Hause betreue, werde gleich dreifach benachteiligt, führten bürgerliche Kantonsräte von Mitte, EVP und SVP mit der Motion «Eigenbetreuung steuerlich sichtbar machen» ins Feld. Solche Eltern würden auf zusätzliche Einkünfte verzichten, profitierten nicht von staatlich unterstützten Kindertagesstätten und ihnen fehle auch eine steuerliche Entlastung für die Kinderbetreuung.
Letzteres versuchten sie mit ihrem Vorstoss zu ändern. Eltern sollten für Kinder bis zum 14. Altersjahr für die familiäre Betreuung steuerlich entlastet werden. Dadurch werde die Kinderbetreuung innerhalb der Familie gestärkt und für junge Paare attraktiver.
Widerstand gegen Vorstoss
Mit 69 Nein- zu 42 Ja-Stimmen lehnte der Grosse Rat das Anliegen ab. Kritik kam vor allem aus der linken Ratshälfte. Eine wichtige Bestrebung gegen den Fachkräftemangel sei, dass auch junge Mütter im Arbeitsprozess blieben, so ein Argument. Familiäre und externe Kinderbetreuung dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Ausserdem würden die Angebote von Drittbetreuungen eine Benachteiligung jener Familien beheben, die auf zwei Einkommen angewiesen seien. Dabei seien jedoch die Ausgaben für die Kindertagesstätten beachtlich.
Finanzdirektor alarmiert
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ebenfalls ab. Finanzdirektor Urs Martin (SVP) rief den Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Grossen Rat die aktuell angespannte finanzielle Situation des Kantons in Erinnerung. «Wir können uns das nicht leisten.»
Der Kanton rechnete in der Beantwortung der Motion mit jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von bis zu 21 Millionen Franken.