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Thurgauer Obergericht lehnt Antrag im Fall Hefenhofen ab

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Thurgauer Obergericht lehnt Antrag im Fall Hefenhofen ab

25. März 2024, 16:49 Uhr
Das Thurgauer Obergericht hat in einem Nebenaspekt des Falls Hefenhofen einen Entscheid gefällt. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Das Thurgauer Obergericht ist beim Fall Hefenhofen nicht auf einen Antrag des Nebenklägers eingetreten. Bei der Verhandlung gegen den ehemaligen Kantonstierarzt hatte der in das Verfahren involvierte Pferdezüchter verlangt, die Anklageschrift sei zurückzuweisen.

Der Tierhalter trat im Prozess gegen den ehemaligen Kantonstierarzt als Nebenkläger auf und machte Schadenersatz geltend. Am ersten Prozesstag habe er beantragt, die Anklageschrift sei zur Verbesserung und Ergänzung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, teilte das Obergericht am Montag mit.

Diesen Antrag lehnte zuerst das Bezirksgericht Frauenfeld ab. Das Verfahren konnte damit fortgeführt werden. Der Nebenkläger reichte danach beim Obergericht Beschwerde ein. Das Obergericht trat mit seinem Beschluss vom 18. März nicht darauf ein.

Der Entscheid des Bezirksgerichts sei nicht separat anfechtbar, heisst es in der Mitteilung. Der Nebenkläger könne seine Rügen gegen die Anklageschrift in einem allfälligen Berufungsverfahren geltend machen.

Am 19. März hatte das Bezirksgericht Frauenfeld den ehemaligen Kantonstierarzt und die weiteren Mitangeklagten von allen Anklagepunkten freigesprochen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. März 2024 16:49
aktualisiert: 25. März 2024 16:49
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