Thurgauer Grosser Rat entschärft umstrittenes Polizeigesetz
Der Polizei soll es nicht erlaubt werden, präventiv Handys und Laptops von Bürgern zu kontrollieren. Auch soll sie nicht einfach so Räume von Restaurants, Hotels, Erotikbetrieben oder Asylunterkünften durchsuchen dürfen.
In einer wiederholten zweiten Lesung am Mittwoch befürworteten sämtliche Fraktionen die nun vorliegende Fassung. Das revidierte Gesetz soll eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung ermöglichen, ohne jedoch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, sagte Justizdirektorin Cornelia Komposch (SP).
Effektivere Kriminalitätsbekämpfung
Das neue Polizeigesetz sorgte im vergangenen Sommer im Grossen Rat für längere Diskussionen. Denn die Polizei sollte nicht erst tätig werden, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, eine Störung vorliegt oder eine Straftat bereits passiert ist. Vielmehr soll dies bereits im Vorfeld einer Straftat geschehen.
Grosser Widerstand kam von der FDP. Sie machte wegen vorsorglichen Polizeiinterventionen verschiedene Verstösse gegen Bundesrecht geltend. Ihre Haltung untermauerte sie mit zwei Rechtsgutachten. Im Juni 2023 unterstützte das Parlament einen Rückweisungseintrag an die Kommission einstimmig.
Diese Kritik wurde nun aufgenommen und eine abgeschwächte Version des Gesetzes vorgelegt. Einige Punkte blieben unbestritten. So soll die automatische Kontrollschilderkennung von Fahrzeugen (Nummernscanner) gesetzlich abgesichert werden.
Auch will das revidierte Gesetz der Polizei mehr Rechte bezüglich Video- und Audioüberwachung geben. Demnach dürften an öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen entsprechende Aufnahmen gemacht werden. Auch sollen Polizistinnen und Polizisten am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams, grundsätzlich einsetzen dürfen. Eine Abstimmung über das neue Gesetz findet an der nächsten Parlamentssitzung statt.