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Thurgauer Ex-Veterinäramts-Chef im Fall Hefenhofen freigesprochen

Urteil

Thurgauer Ex-Veterinäramts-Chef im Fall Hefenhofen freigesprochen

19. März 2024, 14:27 Uhr
Am 8. August 2017 transportierte die Armee Tiere vom Landwirtschaftsbetrieb in Hefenhofen TG ab.
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat den ehemaligen Chef des Thurgauer Veterinäramts freigesprochen. Auch seine drei damaligen Mitarbeiter erhielten einen vollumfänglichen Freispruch. Sie standen im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Hefenhofen vor Gericht.

Das Gericht urteilte, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben. Es seien zwar Fehler gemacht worden, der Amtsleiter habe aber, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durchaus gehandelt. In den Fall seien jedoch zahlreiche weitere kantonale Stellen involviert gewesen, die Hauptverantwortung habe bei der Departementsleitung gelegen.

Dem ehemaligen Amtstierarzt wurden mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.

Diese juristische Aufarbeitung gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 rund um den Tierschutzfall eines Pferdezüchters aus Hefenhofen TG. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien.

Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und unter anderem 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. März 2024 14:06
aktualisiert: 19. März 2024 14:27