Thurgauer Behördenmitglieder im Tierschutzfall Hefenhofen angeklagt
Zu Beginn des Prozesses ergriff der Anwalt des Landwirts aus Hefenhofen, der als Privatkläger auftrat, das Wort. Er rief den erstinstanzlichen Freispruch des Pferdezüchters von den Vorwürfen der Tierquälerei in Erinnerung.
Die Strafuntersuchungen gegen den damaligen Kantonstierarzt und weiteren Kantonsangestellten seien hingegen verschleppt worden. Die Anklageschrift sei unvollständig und mangelhaft, etwa bezüglich der «widerrechtlichen» Hofräumung.
Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.