Terrorverdächtige sollen Schwedens Parlament anvisiert haben
Die beiden Afghanen wurden am Dienstag im Raum Gera im mitteldeutschen Bundesland Thüringen von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen, wie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen demnach im Sommer 2023 entsprechende Anweisungen von einem Ableger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erhalten und konkrete Vorbereitungen getroffen haben.
In Schweden waren im vergangenen Jahr immer wieder Exemplare des Korans öffentlich angezündet oder beschädigt worden. Die Aktionen hatten auch im Ausland zu wütenden Reaktionen unter Muslimen und teils gewaltsamen Protesten in muslimisch geprägten Ländern geführt. Schweden hatte heftige diplomatische Spannungen mit mehreren Ländern. Auch die Terrorwarnstufe wurde im August 2023 auf die zweithöchste Stufe angehoben.
Etwa zur gleichen Zeit soll sich einer der beiden nun Beschuldigten, ein 30-Jähriger, laut Generalbundesanwalt dem Islamischen Staat Provinz Khorasan (ISPK) angeschlossen haben, dem IS-Ableger in Afghanistan und Pakistan. Schon vorher soll er demnach 2000 Euro für den Islamischen Staat gesammelt haben. Unterstützt habe ihn auch da schon der jetzt 23-jährige Mitbeschuldigte. Das Geld soll über Mittelspersonen an die Terrororganisation geflossen und für in Nordsyrien inhaftierte IS-Mitglieder bestimmt gewesen sein. Beide Männer leben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits seit einiger Zeit in Deutschland.
Ziel: Polizisten und andere Menschen töten
Im Sommer 2023 habe der ISPK den 30-Jährigen dann als Reaktion auf die Koranverbrennungen mit einem Anschlag in Europa beauftragt. Er soll gemeinsam mit dem 23-Jährigen den möglichen Anschlagsort in Stockholm im Internet ausgekundschaftet haben. Ziel soll gewesen sein, im Bereich des Parlaments Polizisten und andere Menschen mit Schusswaffen zu töten. Dabei habe es einen engen Austausch mit ISPK-Funktionären gegeben. Versuche, sich Waffen zu beschaffen, scheiterten aber laut den Ermittlern.
«Nach allem, was bekannt ist, hatten die beiden Festgenommenen schon konkrete Vorbereitungen für einen blutigen Anschlag getroffen», sagte Deutschlands Justizminister Marco Buschmann. Der Fall zeige, dass der Rechtsstaat gut aufgestellt sei, um sich terroristischer Bedrohungen zu erwehren. Es gebe ausreichende Möglichkeiten und Mittel, um gegen «die Feinde unserer Freiheit» vorzugehen.
Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes - dem Inlandsgeheimdienst - Stephan Kramer, sagte der dpa zu den Festnahmen: «Die islamistische Bedrohung ist weiterhin auf einem hohen Niveau - auch bei uns in Thüringen.» Der Landesverfassungsschutz sei schon lange mit dem Fall befasst gewesen und habe massgeblich bei der Bearbeitung mitgewirkt. Wie genau die beiden Männer in den Fokus der Behörden rückten, wollte er nicht sagen.
ISPK gilt als besonders gefährlicher IS-Ableger
Der ISPK sei eine besonders gefährliche Teilgruppe des IS, sagte Thüringens oberster Verfassungsschützer Kramer. «Er ist weltweit mit entsprechenden Strukturen aufgestellt, um solche Anschläge in den Westen hineinzutragen.» Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte bereits 2023 betont, unter den verschiedenen Ablegern des IS steche der ISPK besonders hervor.
Der ISPK trägt in Afghanistan schon seit einigen Jahren einen bewaffneten Konflikt mit den militant-islamistischen Taliban aus. In den vergangenen Monaten hatte es in Deutschland immer wieder Festnahmen im Zusammenhang mit dem ISPK gegeben. Unter anderem wurde die Gruppierung mit möglichen Anschlagsplänen auf den Kölner Dom rund um den Jahreswechsel in Verbindung gebracht.
Die beiden nun Festgenommenen sollten am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dort sollen die Haftbefehle eröffnet werden, die schon vor knapp zwei Wochen ausgestellt wurden. Ausserdem wird über eine mögliche Untersuchungshaft entschieden. Konkret werfen die Ermittler den beiden neben der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens, in dem Fall Mord, sowie Verstösse gegen das Aussenwirtschaftsgesetz vor.