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Stimmrechtsbeschwerde gegen Stadtluzerner Budget-Abstimmung

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Stimmrechtsbeschwerde gegen Stadtluzerner Budget-Abstimmung

27. Dezember 2023, 19:14 Uhr
Das Stadtluzerner Stimmvolk entscheidet am 21. Januar über das Budget 2024. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Ex-SVP-Grossstadtrat Yves Holenweger hat gegen die am 21. Januar 2024 angesetzte Urnenabstimmung zum Stadtluzerner Budget 2024 Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Er fordert, das Budget, welches das Stadtparlament im November verabschiedet hatte, zu annullieren und als nichtig zu erklären.

Weiter seien der Stadtrat und der Grosse Stadtrat von Luzern zu verpflichten, ein neues, «verfassungs- und gesetzeskonformes» Budget 2024 vorzulegen und dies allenfalls den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten, wie er in der am Mittwochabend veröffentlichten Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat schreibt.

Das Budget 2024 enthalte Ausgaben für Leistungen, die noch gar nicht beschlossen seien, schreibt Holenweger. Diese Ausgaben seien nur beschlossen worden, um eine höhere Steuersenkung zu verhindern. Die Vorlage sei nicht verfassungs- und gesetzeskonform.

Das Luzerner Stadtparlament hatte am 16. November das Budget 2024 verabschiedet. Es beinhaltet eine Steuerfussreduktion von einer Zwanzigsteleinheit auf neu 1,65 Einheiten. Dies führt zu einem obligatorischen Referendum mit einer Volksabstimmung, die am 21. Januar 2024 angesetzt ist. Deshalb hat die Stadt Luzern zu Beginn des Jahres 2024 kein rechtskräftiges Budget.

Der budgetlose Zustand dauert so lange, bis entweder das Budget von der Stimmbevölkerung angenommen oder bei Ablehnung ein neues Budget definitiv festgesetzt wird.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. Dezember 2023 19:14
aktualisiert: 27. Dezember 2023 19:14
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