Bundesgericht
Sterbehelferin rechtskräftig vom Tötungs-Vorwurf freigesprochen
Die Baselbieter Ärztin und Sterbehelferin Erika Preisig ist rechtskräftig vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft abgewiesen.
Der Fall geht dennoch an das Kantonsgericht zurück. Dieses muss sich nochmals mit dem Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz befassen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Preisig in diesem Punkt gutgeheissen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Das Kantonsgericht verurteilte die Ärztin in diesem Zusammenhang zu einer Busse von 10'000 Franken.
Die Anklage wirft ihr vor, ohne Bewilligung in mehreren Fällen unbeschriftete «blanko» Natrium-Pentobarbital-Dosierungen bezogen, gelagert und später diversen sterbewilligen Patienten abgegeben zu haben. (Urteil 6B_1087/2021 vom 22.5.2023)