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Schaffhauser Justiz muss Fall Fabienne W. untersuchen

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Schaffhauser Justiz muss Fall Fabienne W. untersuchen

27. Februar 2026, 11:13 Uhr
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Schaffhauser Obergerichts gekippt. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall Fabienne W. vor Gericht bringen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft muss im Fall Fabienne W. über die Bücher. Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Gericht über den Vorwurf der Schändung befinden soll. Der Fall wurde durch die «Rundschau» bekannt.

Bei zweifelhafter Rechtslage könne die Staatsanwaltschaft nicht über die Stichhaltigkeit des Vorwurfs entscheiden, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts.

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Schändung ein, weil sie eine Verurteilung für wenig wahrscheinlich hielt. Das Obergericht stützte dies.

Der von W. im Dezember 2021 erhobene Vorwurf stand am Anfang der Geschichte, welche die «Rundschau» im Mai 2024 publik machte. Mehrere Männer verprügelten sie einige Tage später in der Wohnung eines Anwalts, was mit Videoaufnahmen belegt ist. Nach ihren Angaben wollten die Männer verhindern, dass sie den Beschuldigten anzeigt. Der Fall wurde noch nicht verhandelt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. Februar 2026 11:13
aktualisiert: 27. Februar 2026 11:13