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Schaffhauser Eltern verlieren bei Schulweg-Streit vor Bundesgericht

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Schaffhauser Eltern verlieren bei Schulweg-Streit vor Bundesgericht

28. Juni 2023, 13:40 Uhr
Das Bundesgericht hat Schaffhauser Eltern abblitzen lassen. Weil die Kinder Trottinett fahren könnten, sei der Schulweg «gerade noch zumutbar». (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Eine Gruppe von Eltern aus dem Kanton Schaffhausen hat vor Bundesgericht in einem Schulweg-Streit verloren: Sie forderten, dass es entweder einen Schulbus oder einen Mittagstisch für ihre Primarschulkinder gebe, weil der Schulweg nicht zumutbar sei. Das Bundesgericht war jedoch anderer Meinung.

Die Eltern, die im Kanton Schaffhausen auf dem Land leben, verlangten einen Schulbustransport, der auf den Stundenplan abgestimmt sei. Oder dann als Alternative eine Mittagsverpflegung in der Schule, die maximal fünf Franken pro Kind kosten dürfe.

Der Schulweg zu Fuss beträgt für die vier Kinder 35 Minuten pro Weg, dann müssen sie zusätzlich noch für 10 Minuten mit einem Bus fahren. Die Mittagspause schrumpft deswegen auf kurze 30 bis 35 Minuten.

Die Eltern rekurrierten gegen die Gemeinde sowie den Schaffhauser Regierungsrat und zogen schliesslich vor Bundesgericht. Eine solche Mittagspause sei nicht zumutbar. Sie wird nun aber definitiv nicht länger: Wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht, lehnte das Bundesgericht den Rekurs ab.

Kinder sollen Trottinett fahren

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass der Schulweg «gerade noch zumutbar» sei. Schliesslich könnten die Kinder mit einem Trottinett fahren, was die Dauer des Schulwegs verkürze und die Mittagspause somit verlängere. Und sie müssten den Weg auch nicht täglich absolvieren, weil sie am Nachmittag häufig frei hätten.

In einem Aspekt ist das Bundesgericht jedoch anderer Meinung als die Gemeinde. Diese hatte die 10-minütige Busfahrt zur Pause hinzugezählt, weil Busfahren keine Anstrengung und somit Erholung sei. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass eine Busfahrt keineswegs erholsam sei. Diese benötige durchaus Konzentration.

Urteil Nummer 2C_780/2022

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. Juni 2023 13:40
aktualisiert: 28. Juni 2023 13:40