Regierung will Auslegeordnung zu Schutzbestimmungen machen
Die Kantonsregierung beantragt dem Kantonsrat deswegen, ein Postulat von Adrian Nussbaum (Mitte) erheblich zu erklären. Er wolle unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen «ergebnisoffen» eine Auslegeordnung machen, heisst es in der am Montag publizierten Antwort des Regierungsrats.
Während der Regierungsrat «ergebnisoffen» die aus dem Jahre 1992 stammende und 2014 angepasste Schutzverordnung anschauen will, geht es Nussbaum um eine Lockerung. Die Seen sollten nicht nur geschützt werden, schreibt er in seinem Postulat. Es sei auch sicherzustellen, dass die Bevölkerung die Schönheit der Region erfahren und die Landwirtschaft handlungsfähig bleiben könnten.
So sollen gemäss Postulat in der Landschaftssschutzzone Bauten für Naherholungsmöglichkeiten, etwa Grillstellen oder Bänke, zugelassen werden, aber auch Zeltlager oder Infrastrukturen für eintägige Veranstaltungen. Auch sollen Landwirte Besenbeizen, Schlafen im Stroh oder Campingstellplätze anbieten können.
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Ausübungung landwirtschftlicher Tätigkeiten in der Landschaftsschutzzone «in jedem Fall» bereits heute gewährleistet sei. Für Stellplätze und Schlafen im Stroh seien die Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes massgebend. So könne eine Umnutzung von Bauten unter gewissen Umständen schon heute bewilligt werden.