Rat will nicht mehr Geld für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften
Die Ratslinke forderte in einer Motion, dass der Kanton Zug mit dem «überschüssigen» Geld aus der Kantonskasse Grundstücke kaufen soll, um damit die Wohnbaugenossenschaften zu unterstützen. Eine Mehrheit des Parlamentes lehnte dies aber ab und stellte sich somit hinter die Regierung.
In einem zweiten Vorstoss erzielte die FDP-Fraktion einen Erfolg mit ihrer erheblich erklärten Motion, preisgünstige Wohnungen nur an Personen zu vermieten, die bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollten Personen etwa mindestens zehn Jahre im Kanton Zug wohnen oder eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das Ziel des Wohnförderungsgesetzes (WFG) müsse sein, Wohnungen für einkommensschwächere Zuger zur Verfügung zu stellen, sagte Stefan Moos (FDP). «Nicht für Topverdiener und Millionäre.»
Die Regierung sprach sich für Belegungsvorschriften für Haushalte aus, die Mietzuschüsse erhalten. Nicht aber für generelle Vorschriften für alle Haushalte in sogenannten WFG-Wohnungen.
Gemäss regierungsrätlichem Bericht an den Kantonsrat gibt es im Kanton Zug rund 1900 Wohnungen, die dem WFG unterstellt sind. Diese Wohnungen liegen zwanzig Prozent unter einer vergleichbaren Miete und weisen kleinere Flächen auf. Wer in einer solchen Wohnung lebt, kann einen kantonalen Mietzuschuss beantragen.
Bebauungspläne werden nicht ergänzt
Ferner lehnte es das Parlament mit 48 Nein zu 21 Ja und einer Enthaltung ab, bei Bebauungsplänen die Kriterien mit Nachhaltigkeitspunkten zu ergänzen. «Wir sollten die Bebauungspläne vereinfachen und nicht verkomplizieren», sagte Adrian Risi (SVP). Baudirektor Florian Weber (FDP) hielt fest, das Anliegen sei «nicht notwendig». Aspekte zur Nachhaltigkeit könnten bereits heute vorgetragen werden.
Debattiert wurde ausserdem eine Motion der Mitte, die zügigere Abläufe im Baubewilligungsverfahren forderte. Der Kanton Zug belege in Studien regelmässig den letzten Rang, sagte Motionär Michael Felber (Mitte). Sein Vorstoss vereinfache und beschleunige das Baubewilligungsverfahren. Das Parlament überwies die Motion mit 37 Stimmen als teilweise erheblich, 30 votierten für nicht erheblich, so wie es die Regierung wollte.
Mit der heutigen Debatte hat das Kantonsparlament die Hälfte der insgesamt zwölf Vorstösse über die Wohnpolitik diskutiert. Die nächsten sechs Vorstösse werden Ende Januar in der nächsten Session beraten.